Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen  (Stand 01.09.2025)

 

 

1. Geltung

 

1.1   Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2   Sie gelten mit Vertragsannahme durch den Kunden als vereinbart

1.3   Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen.

1.4   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

1.5   Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.6   Der Vertragsabschluss ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.

 

2. Auftragsleistungen / -produktionen

 

2.1   Soweit Kostenvoranschläge erstellt werden, sind diese grundsätzlich unverbindlich. Der Kostenvoranschlag wird durch den Kunden über das Online-Tool oder E-Mail elektronisch bestätigt und wird dadurch verbindlich, eine Unterschrift ist nicht notwendig.

2.2   Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Vermieter von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

2.3   Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung (Ziffer 6.4) nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

2.4   Sind dem Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelbeschwerden zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

3. Überlassenes Bildmaterial

 

3.1   Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

 

4. Nutzungsrechte

 

4.1   Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern und Videos die Nutzungsrechte. 

4.2   Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind für private Zwecke natürlich erlaubt. Nur eine gewerbliche Nutzung / Veröffentlichung ist ausgeschlossen.

 

5. Haftung

 

5.1   Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten.

5.2   Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

6. Honorare / Ausfallhonorar

 

6.1   Es gilt das vereinbarte Honorar für die Vermietung der Fotobox, Videobox sowie sonstigen Leistungen.

6.2   In den Tarifen des Leistungskatalogs ist eine Anfahrtspauschale für 30 Kilometer ab dem Firmensitz in Laatzen inkludiert. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,75 Euro berechnet. Für den Auf- und Abbau ergeben sich jeweils zwei Strecken. Zusätzlich wird jede angebrochene Arbeitsstunde mit 30,00 Euro für Einsätze außerhalb des inkludierten 30-Kilometer-Radius berechnet.

6.3   Wartezeiten vor Ort bsp. wenn die Videobox oder sonstige Leistungen auf Kundenwunsch bis Zeitpunkt X aufgebaut sein muss, ab Zeitpunkt Y aber erst unser inkludierter Betreuungsservice beginnt, werden je angebrochener Stunde mit 50,00 Euro berechnet.

6.4   Sollte der Auftraggeber eine gebuchte Leistung stornieren, so wird ein Ausfallhonorar in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6.5   Bei Buchung einer Leistung wird für Privatpersonen eine Anzahlung der Gesamtrechnungssumme aus dem Angebot vorab fällig um die Reservierung abzuschließen:

- 50% Fotobox und 360-Grad-Videobox

- 100% alle anderen Leistungen und Services.

Hierfür erfolgt eine Rechnung seitens Hannoverbox.de. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

6.6   Der restliche Honoraranspruch nach o. g. Prozent-Angaben ist nach Leistungs- /Service-Durchführung innerhalb von 14 Kalendertagen

fällig. Hierfür erfolgt eine Rechnung seitens Hannoverbox.de.

6.7   Sollte der Einsatz in Summe länger als 12 Stunden dauern (Anfahrt, Aufbau, ggf. Betreuung, Abbau, Rückfahrt), berechnen wir für unser

Personal eine Hotelübernachtung im Einzelzimmer mit Frühstück pauschal mit 130,00 Euro. Dies greift insbesondere bei mehrtägigen

Veranstaltungen oder längeren Anfahrten außerhalb unseres regionalen Einsatzgebietes.

 

9. Mietdauer, Lieferung, Rückgabe

9.1   Mietdauer: Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung dokumentiert. Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Abholung bzw. Rückgabe.

9.2   Voraussetzung für die Lieferung, Auf- und Abbau ist eine Anzahlung bzw. Vorkasse in Höhe o. g. Werte für Privatpersonen.

9.3   Wird die Anlieferung und Abholung vereinbart, wird der Fotoautomat am Tag des Events bis 18 Uhr geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person muss die Fotobox am nächsten Morgen nach dem Event ab 9 Uhr an geschützter Stelle zur Abholung bereitstellen und dem Vermieter übergeben. Die Fotobox wird spätestens bis 13 Uhr abgeholt. Sollten andere Abholzeiten z. B. aufgrund einer Veranstaltung am Folgetag in der Location notwendig sein, stimmen Sie diese mit uns vor der Lieferung ab. Gleiches gilt für weitere Produkte die wir liefern oder abholen.

9.4   Für Selbstabholer (Bsp. Audio-Gästebücher, XXL Leuchtbuchstaben, Fotobox) gelten die vereinbarten Mietzeiträume im Angebot und Auftrag sowie möglichen schriftlichen Nebenabreden in E-Mails.

9.5   Eine Besonderheit stellen Mietleistungen mit nationalem Versand dar, hier insbesondere unsere Audio-Gästebücher. Der Versand erfolgt i. d. R. 4 Werktage vor dem Event mit DHL. Der Rückversand erfolgt durch den Kunden im zur Verfügung gestellten Koffer und Paket innerhalb von 1 – 2 Werktagen nach dem Event. Wir sind nicht dafür verantwortlich, wenn Pakete wegen höherer Gewalt, Streikmaßnahmen, o. ä. nicht rechtzeitig beim Kunden eintreffen. Wir versenden nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

10. Haftung und Versicherung bei Fotobox-Vermietung

 

 

10.1 Der Mieter trägt während der gesamten Mietdauer die Verantwortung für die gemietete Fotobox, einschließlich der Zeiten, in denen die Fotobox unbeaufsichtigt am Veranstaltungsort verbleibt (z. B. über Nacht auf dem Messegelände). Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit, mutwillige Beschädigung oder Diebstahl entstehen. Dies gilt auch bei Abwesenheit von Personal oder bei unbeaufsichtigter Lagerung.

10.2 Die rechtzeitige Rückgabe bzw. Bereitstellung ist sehr wichtig. Bei Überschreitung dieser Übergabefrist durch den Mieter ist dieser zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet. Hierzu gehört zum Beispiel der Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass er einem anderen Kunden die Fotobox, ein Audio-Gästebuch, o. ä. nicht oder nicht rechtzeitig liefern kann.

10.3 Sollte es während der Miete zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies mitzuteilen. Der Mieter ist verpflichtet vor der Nutzung den Automaten auf Schäden oder Mängel zu prüfen.

10.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Mietdauer durch Dritte oder durch äußere Einflüsse entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters zurückzuführen sind.

10.5 Der Vermieter empfiehlt dem Mieter insbesondere bei öffentlichen oder mehrtägigen Veranstaltungen, eine geeignete Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder eine sonstige Versicherung abzuschließen, die Schäden an gemieteten Gegenständen abdeckt. Ein bestehender Versicherungsschutz ist dem Vermieter auf Wunsch nachzuweisen.

  10.6 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, er muss beispielsweise den Schaden ersetzen, der dem Vermieter durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz der Mietgeräte entsteht. Er muss auch Folgeschäden ersetzen, die etwa dadurch entstehen, dass der Vermieter die Fotobox nicht oder nicht rechtzeitig weitervermieten bzw. an den nächsten Kunden liefern kann.

 10.7  Für die 360-Grad-Video-Box inkludieren wir eine persönliche Vor-Ort-Betreuung aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen. Um die Plattform bewegt sich ein Metallarm in teils hoher Geschwindigkeit. Von daher ist stets darauf zu achten, dass die Videobox ihrer Bestimmung nach mit maximal 4 Personen genutzt werden, das reduziert mögliche Risiken.

                   Die Videoplatte darf nicht von alkoholisierten Personen genutzt werden. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

                   Für Missachtungen sind die jeweils handelnden Personen verantwortlich.

 

 

11. Aufstellungsort, Hintergrundsystem

 

11.1 Die Nutzung der Fotoboxen, Videoboxen und Audio-Gästebüchern ist nur innerhalb von geschlossenen Räumen möglich.

11.2 Wenn Sie ein kostenloses Hintergrundsystem gebucht haben, beachten Sie dazu unbedingt die Stellmaße. Es wird eine Breite von ungefähr 3 Meter, eine Tiefe von ungefähr 3 Meter und eine Höhe von ungefähr 2,5 Meter benötigt, also werden ca. 9m² benötigt. Wenn Sie kein Hintergrundsystem buchen, reicht ein Platzbedarf von ungefähr 1m², hinzu kommt lediglich ein Tisch für Accessoires.

11.3 Unsere XXL-Leuchtbuchstaben sind für den Innenbereich konzipiert. Sie können für den Außenbereich verwendet werden, müssen aber vor jeglicher Feuchtigkeit (Bsp. Regen, Tau, Getränke, o. ä.) geschützt werden.

 

11. Datenschutz

 

11.1 Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Mieter stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, welches nur soweit gesetzlich zulässig erfolgt, zu.

11.2 Dem Mieter steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Unternehmer ist In diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Mieters verpflichtet, jedoch nicht vor der Beendigung des Vertrages.